In der Musiktherapie werden musikalische Mittel gezielt zur Förderung der seelischen Gesundheit eingesetzt. Als nichtsprachliches Ausdrucksmittel ist Musik gut geeignet, um innere Stimmungen, Gefühle, Bedürfnisse aber auch Konflikte und Spannungen hörbar und bewusst zu machen, sowie zu bearbeiten.
Musiktherpie ist auch für Menschen geeignet, die nicht, noch nicht, zur Zeit nicht oder nicht mehr sprechen können.
In der Musiktherapie findet Musik in unterschiedlichen Formen einen Einsatz:
Die Instrumente sind einfach spielbar und auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse der KlientInnen abgestimmt.
Musiktherapie bietet sich als Übungsraum an, in dem bedeutsame Neuerfahrungen gemacht werden können. Neue Verhaltensweisen können getestet und erprobt werden, um sie schließlich ins Alltagsgeschehen zu integrieren.
Seit 1. Juli 2009 wird die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie über das Bundesgesetz
(Musiktherapiegesetz MuthG) BGBl. I Nr. 93/2008 geregelt.
Musiktherapie wird im Gesetz wie folgt definiert:
§ 6. (1) Die Musiktherapie ist eine eigenständige, wissenschaftlich-künstlerisch-kreative und ausdrucksfördernde Therapieform.
Sie umfasst die bewusste und geplante Behandlung von Menschen, insbesondere mit emotional, somatisch, intellektuell oder sozial bedingten Verhaltensstörungen und
Leidenszuständen, durch den Einsatz musikalischer Mittel in einer therapeutischen Beziehung zwischen einem (einer) oder mehreren Behandelten und einem (einer) oder mehreren Behandelnden mit dem
Ziel:
Weitere Informationen zur Musiktherapie finden Sie auf der Homepage des österreichischen Berufsverbandes der MusiktherapeutInnen.